Brand und Rauchabschlüsse

Zur Abgrenzung und Unterteilung einzelner Gebäudeabschnitte werden Brandschutztüren und -Tore eingesetzt.
Diese werden in verschiedenen Klassen angegeben, die sich nach der Feuerwiderstandsdauer richten: z.Bsp. T30, T60, T90...
In anderen Bereichen werden Rauchschutzabschlüsse verwendet um rauchfreie Bereiche zu schaffen.

Alle diese Türen und Tore sollen im Normalfall während des Betriebes geöffnet sein, um einen problemlosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Dazu setzen wir Feststellanlagen mit automatischer Schließung im Brandfall nach DIBt Norm ein.

Komponenten einer Feststellanlage:

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

* Zentrale (Auswertung / Energieversorgung)
* ein oder mehrere optische Rauchmelder bzw. Rauchschalter.
* Feststelleinrichtung (Magnet mit Ankerplatte oder in Gleitschiene, Elektrohydraulischer Türschließer)

Manche Anlagen verfügen auch über Taster zum manuellen Schließen der Tür, z.B. bei der Wartung oder Funktionskontrolle.

Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.

Unsere Leistungen:

Wir betreuen Sie auch hier in allen Phasen der Errichtung!

Von der Planung über den Einbau bis zur Abnahme!

Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz ist heutzutage aus keinem Neubau mehr wegzudenken.
In der frühesten Planungsphase werden die Belange des Brandschutzes bereits berücksichtigt.
Hierbei stehen wir den beteiligten Firmen in allen Gewerken, aber ganz gezielt auch allen an der Planung beteiligten Unternehmen und Personen mit jahrelanger Fachkompetenz zur Seite!

Aber... wie lange bleibt der Zustand erhalten?
Wieviele Bestandsobjekte wurden nicht oder nur unzulänglich geschützt?

Wir helfen Ihnen in Ihrem Unternehmen mit allen Leistungen aus einer Hand!

Von der Stellung eines besonders geschulten unabhängigen Brandschutzbeauftragten über Brandschottungen, technische Kompensation vorhandener Mängel bis zur technischen Gebäudeausrüstung!